Aufgepasst die Sätze für die Armutsgrenze sind erhöht worden!
Kultur für alle, die ein niedriges Einkommen beziehen oder Transferleistungen vom Staat erhalten.
Aber: Was bedeutet geringes Einkommen?
KulturPott.Ruhr fördert laut Satzung die Teilnahme von “Menschen mit geringem Einkommen” an kulturellen Veranstaltungen und Freizeitangeboten.
Als geringes Einkommen im Sinne der Satzung des Vereins gilt aktuell:
- 1.250 Euro für eine erwachsene Person
- 625 Euro für jede weitere Person im Haushalt über 14 Jahre
- 422 für jedes Kind bis 14 Jahre
Das heißt zum Beispiel: als geringes Einkommen gilt
- Ehepaare bis zu 1.874 € pro Monat
- Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahre bis zu 1.672 € pro Monat
- Alleinerziehende mit einem Kind über 14 Jahren und einem Kind unter 14 Jahren bis zu 2.299 € pro Monat.
Alle € Beträge sind Nettoangaben. Nachweise bitte über den Sozialpartner oder durch direkte Anmeldung in einer unserer 16 Zweigstellen.